Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.01.2005

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   BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00   

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https://dejure.org/2005,1357
BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00 (https://dejure.org/2005,1357)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - IX ZR 416/00 (https://dejure.org/2005,1357)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00 (https://dejure.org/2005,1357)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Aufklärung beim Grundstücksverkauf - Durchführung des Vermögensvergleichs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unrichtige Auskunft durch Steuerberater

  • Judicialis

    BGB § 249 Hd

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Schadensberechnung bei Aufdeckung stiller Reserven durch Verkauf von Gewerbeerwartungsland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 § 675 § 249
    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkauf aufgrund unrichtiger Beratung des Steuerberaters über den Anfall einer Steuerschuld: Schadensberechnung aufgrund eines Vermögensvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 866
  • VersR 2006, 87
  • WM 2005, 999
  • DB 2005, 1329
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Zur Schadensberechnung bei Haftung des Steuerberaters wegen der Aufdeckung stiller Reserven durch Verkauf von Gewerbeerwartungsland (Abgrenzung zu BGH WM 2004, 475).

    Allerdings hat der Senat einen Schaden in Höhe der angefallenen Einkommensteuer bei einem Mandanten des Steuerberaters bejaht, der infolge fehlerhafter Beratung den Gewerbebetrieb aufgegeben hatte mit der Folge der Aufdeckung stiller Reserven (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, WM 2004, 475).

    Jenes Urteil beruhte jedoch entscheidend darauf, daß der Mandant durch die Aufgabe des Gewerbebetriebs keinen Vorteil erlangt hatte, der ihm nicht zugeflossen wäre, wenn er von einem entsprechenden Entschluß abgesehen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003, aaO S. 477).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Beklagten spricht zunächst für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    a) Der rechtliche Berater, der seinem Auftraggeber wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat diesen durch die Schadensersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen Beraters stünde (BGH, Urt. v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93, NJW 1995, 449, 451 [st. Rspr.]).
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfaßt (BGH, Urt. v. 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, NJW 2000, 2669, 2670, insoweit in BGHZ 144, 343 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Beklagten spricht zunächst für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Beklagten spricht für sein Verschulden (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 106/95, WM 1996, 1832, 1835 [Anwalt]; v. 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999; v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 37/04, WM 2007, 564, 566 Rn. 20).
  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 255/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei steuerlicher Beratung einer GbR und

    Dieser erfordert nicht lediglich eine Berücksichtigung von Einzelpositionen, sondern eine Gegenüberstellung der hypothetischen und der tatsächlichen Vermögenslage (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1997 - IX ZR 286/96, WM 1998, 142 f; vom 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999, 1000; vom 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946 Rn. 24; vom 5. Februar 2015, aaO; vom 10. Dezember 2015, aaO; vom 18. Februar 2016, aaO).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (BGH, Urt. v. 20. November 1997 - IX ZR 286/96, WM 1998, 142 f.; v. 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999, 1000; v. 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04   

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https://dejure.org/2005,6577
OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04 (https://dejure.org/2005,6577)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2005 - 8 U 66/04 (https://dejure.org/2005,6577)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 8 U 66/04 (https://dejure.org/2005,6577)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung im Rahmen eines Steuerberatungsvertrages; Erfüllung offener Stammeinlageforderungen durch Verrechnung mit Gewinnausschüttungsansprüchen; Wahrung von mit der offenen Gewinnausschüttung verbundenen Steuervorteilen

  • Judicialis

    BGB a.F. § 611; ; BGB a.F. § 305; ; BGB a.F. § 275

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 611 ff.; BGB § 305; BGB § 275 a. F.
    Umfang der Beratungspflicht bei Einschluss zivil- und gesellschaftsrechtlicher Aspekte in die übernommene Beratung

  • rechtsportal.de

    BGB (a.F.) § 611 § 305 § 275
    Umfang der Auskunfts- und Belehrungspflicht des Steuerberaters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02

    Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung eines Einspruches gegen

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04
    Der Beklagte, der selbst die Bilanzen erstellt hatte und die Position "Verrechnungskonto KG" jeweils mit Beträgen von 43.421,33 DM (1993), 57.025,09 DM (1995) und 64.311,89 DM (1997) als Aktivposten in die Bilanz eingestellt hatte und deshalb darzulegen und zu beweisen gehabt hätte, weshalb diese Positionen nicht werthaltig gewesen sein sollen (vgl. BGH NJW 1982, 2238, 2241; Senat, Urteil vom 3.7.2003 - 8 U 79/02 - Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rdn. 575), hat dazu nichts vorgetragen.
  • BGH, 09.06.1982 - IVa ZR 9/81

    Beweislast des steuerlichen Beraters

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04
    Der Beklagte, der selbst die Bilanzen erstellt hatte und die Position "Verrechnungskonto KG" jeweils mit Beträgen von 43.421,33 DM (1993), 57.025,09 DM (1995) und 64.311,89 DM (1997) als Aktivposten in die Bilanz eingestellt hatte und deshalb darzulegen und zu beweisen gehabt hätte, weshalb diese Positionen nicht werthaltig gewesen sein sollen (vgl. BGH NJW 1982, 2238, 2241; Senat, Urteil vom 3.7.2003 - 8 U 79/02 - Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rdn. 575), hat dazu nichts vorgetragen.
  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04
    Wenngleich der Steuerberater auch bei einem umfassenden Steuerberatungsmandat grundsätzlich (nur) die Pflicht hat, den Mandanten umfassend steuerlich zu beraten, dabei den relativ sichersten Weg aufzuzeigen und ihn vor Schaden zu bewahren (vgl. nur Senat, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02 - = OLGR 2003, 69 ff m.w.N.), ergeben sich für ihn weitere Pflichten, wenn mit der von ihm angeratenen Gestaltung neben steuerrechtlichen Zwecken zugleich zivilrechtliche Wirkungen beabsichtigt sind oder vom Mandanten offensichtlich angenommen werden und dem Mandanten im Falle des Scheiterns ein zivilrechtlicher Schaden entstehen kann.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

    Wollte sich der Beklagte auf eine reine Steuerberatung beschränken, hätte er dem Kläger empfehlen müssen, sich wegen der rechtlichen Umsetzung der Kapitalerhöhung an einen mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen vertrauten Rechtsanwalt zu wenden (OLG Köln OLG-Report 2005, 488, 489).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2008 - 16 U 23/07

    Haftung des Steuerberaters eines GmbH-Gesellschafters: Empfehlung einer

    In diesen Fällen hat der Steuerberater - ausnahmsweise - auch die anstehenden zivilrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen zu klären, den Mandanten darauf hinzuweisen bzw. - wenn er die zivilrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Sachlage nicht überblickt oder etwa Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz drohen - ihn vorsorglich an einen Rechtsanwalt zu verweisen (vgl. OLG Köln, VersR 2006, 87; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl. 2006, Rdn. 101, Rdn. 319 speziell für den Fall, dass der Steuerberater als Rechtsanwalt auf das gesellschaftsrechtliche Verbot einer "verdeckten Sacheinlage" und deren Folgen hinweisen muss).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06

    Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise

    Wenngleich der Steuerberater im Rahmen eines umfassenden steuerlichen Mandats nur verpflichtet ist, den relativ sichersten Weg aufzuzeigen und den Mandanten vor Schaden zu bewahren, ergeben sich für ihn weitere Pflichten, wenn mit der von ihm angeratenen Gestaltung, wie vorliegend, neben steuerrechtlichen Zwecken zugleich zivilrechtliche Wirkungen beabsichtigt oder vom Mandanten angenommen werden und dem Mandanten im Falle des Scheiterns zivilrechtlicher Schaden entstehen kann (OLG Köln VersR 2006, 87); d. h. erkennt er oder ist erkennbar, dass beim Mandanten zivilrechtlicher Beratungsbedarf besteht, ist er seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, sich insoweit der Beratungstätigkeit zu enthalten und ihn an einen Rechtsanwalt zu verweisen (Gräfe/Lenzen/Schmeer Steuerberaterhaftung 4. Auflage 2006 Rz. 101).
  • BGH, 09.12.2010 - IX ZA 18/10

    Steuerberaterhaftung: Umfang der Beratungspflicht im Hinblick auf die

    Die geltend gemachte Divergenz zu den Entscheidungen OLG Karlsruhe ZIP 2007, 2319 (aufgehoben durch BGH, Urt. v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 238/07, HFR 2010, 661) und OLG Köln VersR 2006, 87 besteht aus den vom Berufungsgericht dargelegten Gründen nicht.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 113/09

    Pflichten eines Steuerberaters; Haftungsausfüllende Kausalität

    In dem Fall, der dem Urteil des OLG Köln vom 27.1.2005 (8 U 66/04, VersR 2006, 87) zu Grunde lag, hatte der Steuerberater geraten, die Ansprüche der GmbH auf Zahlung der Stammeinlage der Gesellschafter mit deren Gewinnansprüchen zu verrechnen, was nicht zu der erstrebten Erfüllung der Stammeinlageforderung führte.
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